Pflegeberatungen, Anträge, Entlassungen, Pflegehilfsmittel
Wir begleiten Sie durch das System der Gesundheits- und Sozialversorgung.
Pflegeberatung
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für alle Personen verpflichtend, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.
Zweck und Ablauf
- Ziel: Sicherung der Pflegequalität und praktische Unterstützung für pflegende Angehörige.
- Kosten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
- Keine Kontrolle: Es handelt sich um ein Beratungsgespräch, keine unangemessene Überprüfung.
Häufigkeit nach Pflegegrad
- Pflegegrad 2 und 3: einmal im halben Jahr (alle 6 Monate).
- Pflegegrad 4 und 5: einmal im viertel Jahr (alle 3 Monate).
- Pflegegrad 1: einmal im halben Jahr freiwillig möglich.
Anträge und Verordnungen
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne – ob es neue Anträge für den Pflegegrad sind, die Verordnungen für häusliche Behandlungspflege oder einfach Fragen rund um die Pflege.
Überleitungsmanagement
Mit unserem professionellen Konzept sorgen wir für eine reibungslose Überleitung aus der Klinik oder Reha in die häusliche Intensivpflege.
Der Weg zur passenden Pflege ist oft mit zahlreichen administrativen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Wir helfen Patienten und ihren Familien, sich im System der Gesundheits- und Sozialversorgung leichter zurechtzufinden.
- Beratung zu den Pflegemöglichkeiten
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Informationen zu Finanzierung und Kosten
- Kommunikation mit den Kostenträgern
- Planung und Organisation der Pflege und Entlassung
- Unterstützung für Angehörige

Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie zu Pflegegrad, Anträgen, Verordnungen und der Organisation Ihrer Pflege.
Wir beraten Sie gerne
Mo–Fr 9:00–15:00 Uhr erreichbar – wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause.
